
Pflegeeltern
Hinweis: Teilweise öffnen die Links auf dieser Seite eine neue Seite und führen Sie zu den Webseiten der jeweiligen Inhaber.
Für weitere Informationen über unseren Landesverband kehren Sie bitte auf unsere Website zurück.
Für grundlegende Informationen ist das Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu empfehlen. Allerdings wird man durch Eingabe einer Postleitzahl nicht an regionale Behörden weitergeleitet. Deshalb tragen wir unten für Sachsen einige regionale Informationen zusammen.
Hier wird auch das neue Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG) erläutert.
Die Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII durch Pflegeeltern ist Bestandteil der Hilfen zur Erziehung und wird vom Land Sachsen unter "Erziehung außerhalb des Elternhauses" geführt.
Beachten Sie bitte folgende weiterführende Links zu den Publikationen des Sächsischen Staatsministeriums:
● "ABC-Vollzeitpflege" - Antworten auf Fragen von Pflegeeltern
● "Pflegekinder - Kinder mit zwei Familien"
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. (kurz Deutscher Verein) veröffentlicht jährlich ein Empfehlung zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) jeweils für das nächste Kalenderjahr. Der Freistaat Sachsen folgt in der Regel dieser Empfehlung. Unter "Weiterführende Informationen/Empfehlungen" finden Sie die jeweiligen Dokumente.
Ihr Wegweiser:
Wir verlinken Sie zu den Behörden Ihrer Kreise bzw. kreisfreien Städte und stellen Ihnen nützliche Informationen zusammen, die Ihren zuständigen Kreis betreffen. Wenn vorhanden, informieren wir Sie über vorhandene Ortsverbände. Klicken Sie hier auf Ihren Kreis.
