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Erzgebirgskreis

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Mit Klick auf das Logo gelangen Sie zum Allgemeinen Sozialen Dienst des Erzgebirgskreises, dem der Pflegekinderdienst unterstellt ist. Grundlegende Informationen zur Aufnahme von Pflegekindern gem. § 33 SGB VIII , sowie die zu erwartende Unterstützung seitens des Jugendamtes finden Sie in einem Werbe-Flyer für Pflegeeltern. Allgemeine Informationen gibt es auf der Seite "Ein Pflegekind aufnehmen"Außerdem gibt noch eine gesonderte Seite zur Bewerbung als Pflegeeltern. Bitte beachten Sie die Zuständigkeiten im Pflegekinderdienst. Einen Auszug zu den finanziellen Leistungen für Pflegefamilien gibt es auf der Seite "Pflegegeld und Beihilfen für Pflegeeltern beantragen". Leider legt der Erzgebirgskreis nicht offen, in welcher Höhe die Einmalbeihilfen gezahlt werden.

Im Erzgebirgskreis gibt es eine Selbsthilfegruppe für Pflegeeltern. Sollten Sie an einer Vernetzung interessiert sein, können Sie gern unsere Unterstützung in Anspruch nehmen. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

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