Pflegeelternhilfe
Pflegebedürftigkeit / Verhinderungspflege
Pflegekinder sind anders! Ja, das sind sie. Und das dürfen sie auch sein.
Es gibt da noch den feinen Unterschied zwischen einem Pflegekind und einem pflegebedürftigen Kind. "Ein Pflegekind ist ein Kind, das aufgrund verschiedener Umstände nicht bei seinen leiblichen Eltern leben kann und stattdessen bei Pflegeeltern untergebracht wird. Die Pflegeeltern übernehmen die Erziehung und Betreuung des Kindes und bieten ihm ein stabiles und liebevolles Umfeld.", so das Juraforum.¹ Dagegen ergibt sich die Pflegebedürftigkeit aus medizinischen Aspekten, so dass es durchaus "pflegebedürftige Pflegkinder" gibt.
Selbst wenn Pflegekinder vom Jugendamt als "gesunde" Kinder ohne medizinische Hintergrund übergeben werden, fällt Pflegeeltern bald auf, dass die Kinder anders sind und deutlich mehr Aufmerksamkeit und Zuwendung benötigen. Oft sind die Kinder von Gewalt, Hunger oder einer gewaltsamen Entnahme traumatisiert. Mindestens einen Beziehungsabbruch haben sie auf jeden Fall erlebt. Deshalb sind sie anders. Oft sind diese Kinder auch entwicklungsverzögert, was sich u.a. auch darin ausdrückt, dass sie deutlich länger benötigen, bis sie selbständig auf die Toilette gehen können. Oft sind für die Entwicklungshilfe mehrere Therapien jede Woche zu absolvieren: Ergotherapie, Logopädie, Frühförderung, Kinderpsychologie.
Das alles sind Anzeichen für eine Pflegebedürftigkeit. "Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – und mit mindestens der in § 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen." - so das Bundesministerium für Gesundheit.² Dabei regelt § 14 SGB XI den Begriff der Pflegebedürftigkeit und § 15 SGB XI ist das Begutachtungsinstrument. Da Kinder ab ihrer Geburt grundsätzlich erst einmal pflegebedürftig sind, ist die Unterscheidung zu einer medizinischen Pflegebedürftigkeit oft schwer zu erkennen. Eine gute Erklärung ist hier zu finden: ▷ Pflegebedürftige Kinder: Pflegegrade & Pflegegeld bei Kinderpflege (sanubi.de)
Diese Pflegeform wird nicht durch die Leistungen des Jugendamtes abgedeckt. Es gibt jedoch verschiedene finanzielle Unterstützungen, die durch Pflegekassen erfolgen. Die Pflegekassen sind in Deutschland die Träger der Pflegeversicherung. Sie sind bei den Krankenkassen eingerichtet.
1. Das Pflegegeld
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn gepflegt werden, haben Anspruch auf Pflegegeld. Dieses muss bei der Krankenkasse des "pflegebedürftigen Pflegekindes" beantragt werden. Daraufhin veranlasst die Krankenkasse eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, der die Pflegstufe ermittelt. Entsprechend wird dann das Pflegegeld durch die Pflegekasse monatlich, je nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt, an die pflegebedürftige Person gezahlt. Diese kann das Geld dann an die Helfer weitergeben.
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Pflegegrad 2: 316 Euro
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Pflegegrad 3: 545 Euro
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Pflegegrad 4: 728 Euro
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Pflegegrad 5: 901 Euro
2. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Für Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, erstattet die Pflegekasse nach vorheriger Genehmigung monatlich einen Betrag von z.Zt. 40 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Dazu gehören verschiedene Utensilien wie zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen, die den Betroffenen die Pflege erleichtern sollen. (Bitte vertrauensvoll an die Apotheke vor Ort wenden, diese sind oft flexibler als das Sanitätshaus.)
3. Enlastungsbetrag
Für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen stehen allen zu Hause gepflegten Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 monatlich 125 Euro als Entlastungsbetrag zu. Dieses Geld kann frei verwendet werden um die pflegenden Angehörigen zu entlasten. Z.B. kann hiervon eine Reinigungskraft bezahlt werden. Es muss aber eine professionelle Reinigungskraft sein, die direkt mit der Pflegekasse abrechnen kann. Weiterführende gibt es hier: ⭐ Entlastungsbetrag: Entlastungsleistung für Pflegegrad 1-5 (pflegehilfe.org)
4. Verhinderungspflege
Aus den Aufgaben einer medizinisch begründeten Pflege eines Pflegkindes entsteht oft das Bedürfnis, sich einmal ein Auszeit gönnen zu können: ein Kinobesuch zu zweit, ein Einkauf ohne Kind, ein Besuch beim Friseur oder eine Auszeit bei der Kosmetik oder in der Beautyfarm. Dafür steht die Verhinderungspflege zur Verfügung, die Sie an eine Person Ihrer Wahl für die stundenweise Betreuung geben. Da für Pflegekinder oft keine stationäre Kurzzeitpflege in Frage kommt, kann das Geld von der Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege übertragen werden, so dass insgesamt 2418€ pro Jahr zur Verfügung stehen, die mit der Pflegkasse abgerechnet werden können. Weitere Informationen gibt es hier: Verhinderungspflege ( 2022) ⇒ Gelder & Leistungen §39 SGB XI (jedermann-gruppe.de) Bitte beachten Sie, dass zuerst die Verhinderungspflege beantragt und seitens der Pflegekasse genehmigt werden musss. Das Formular bei der AOK Sachsen gibt es hier. Zusammen mit der Genehmigung sendet die Pflegkasse dann das Abrechnungsformular mit, welches oft nicht als Download zur Verfügung gestellt wird. (Hier ist ein Formular, welches kassenübergreifend verwendet werden kann³)
Für weitere Fragen zum Thema Pflegebedürftigkeit / Verhinderungspflege können Sie uns gerne kontaktieren.
Für Anregungen, Kritik, Vorschläge bin ich Ihnen dankbar.